Schwachhauser Heerstr. 63
28211 Bremen
Telefon 0421 - 34 91 91 2
info@grafik-bremen.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jeder von uns übernommene Auftrag ist ein Urheber-Werksvertrag mit lizenzrechtlichem Teilinhalt (§ 613 ff. BGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4, 5 bzw. 7 Urhebergesetz [UrhG])- Unsere Entwürfe, Werk- und Reinzeichnungen sowie Computerdaten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt. Ohne unsere Einwilligung dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck, wofür der Auftraggeber mit der Zahlung des Lizenzhonorars das einfache ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 UrhG erwirbt, im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Zahlung eines Lizenzhonorars für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines weiteren Nutzungsrechts gestattet.
Unsere Honorarabrechnung erfolgt auf der Grundlage der „Honorarordnung für Grafikdesigner”. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Überwachung der Herstellung etc. werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind, werden die entstandenen Reisekosten und Spesen gesondert erhoben. Dasselbe gilt für die von uns verauslagten Kosten für technische Hilfsarbeiten, besonders Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprosatz, Druck etc..
- Unsere Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten, spätestens jedoch 10 Tage nach Aushändigung der Entwürfe, der verbindlichen Pläne und Vorlagen (Zeichnungen, Fotos, Reinzeichnungen etc.) ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sind die bestellten Arbeiten nur in Teilen abnehmbar, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teils, spätestens jedoch 10 Tage nach Aushändigung der Entwürfe, der verbindlichen Pläne und Vorlagen (Zeichnungen, Fotos, Reinzeichnungen etc.) fällig.
Bei Nichtabnahme der Entwürfe wird die Hälfte des vereinbarten Entwurfshonorars als Aufwandsentschädigung geltend gemacht, wobei die Entwürfe und Vorschläge unser Eigentum bleiben. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Honorars, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Kommt der Besteller trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Besteller vor oder lag bei Vertragsschluß mangelnde Bonität vor, die uns aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt die Honorare fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. - Alle Entwürfe - gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht - bleiben unser Eigentum. Die Originale sind nach angemesserer Frist zurückzugeben.
- Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Druckfertige Vorlagen und Korrektur-Abzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und - soweit erforderlich - zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen an uns zurückzusenden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernehmen wir nicht, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Auftrags wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, daß der Aufrag gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstößt. Soweit bekannt, werden wir auf rechtliche Risiken hinweisen.
In keinem Fall haften wir wegen der in dem Auftrag enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wir haften auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw..
Von eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hält uns der Besteller auf erstes Anfordern inklusive hieraus entstehender Kosten und Gebühren frei. Wir verpflichten uns, den Besteller von der etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich zu benachrichtigen und eventuellen Ansprüchen Dritter in Abstimmung mit ihm entgegenzutreten. - Vor der Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen. Die Überwachung der Vervielfältigung bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten sind uns 5 einwandfreie Belege unentgeltlich zu überlassen.
- Erfüllungsort für beide Teile ist Bremen. Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Bremen als Gerichtsstand vereinbart.
Liebe Besucher,










